Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jonas Thudt | Einzelunternehmer
Stand: 01. April 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter: Jonas Thudt, Einzelunternehmer
Anschrift: Landgemeinde 1, 06536 Südharz
E-Mail: konakt@jonasthudt.de
Telefon: +49 176 4154 6793
USt-IdNr.: DE370196846
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.
Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass er die Leistungen des Anbieters ausschließlich für gewerbliche oder nebengewerbliche Zwecke in Anspruch nimmt.
Es gelten die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Anbieter erbringt Leistungen in den folgenden drei Hauptbereichen. Der verbindliche Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot, nicht nach allgemeinen werblichen Informationen.
2.1 Webseitenerstellung (Werkvertrag)
Die Erstellung von Websites stellt einen Werkvertrag dar. Der Anbieter schuldet die Lieferung einer funktionsfähigen Webseite gemäß den im Angebot vereinbarten Spezifikationen.
Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Typische Leistungen umfassen:
Konzeption, Design und technische Umsetzung der Website
Einrichtung des vereinbarten Content-Management-Systems
Technische Übergabe und Inbetriebnahme
Abnahme
Nach Fertigstellung stellt der Anbieter die Website zur Abnahme bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die Website innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und Mängel schriftlich zu rügen. Werden innerhalb dieser Frist keine Mängel gerügt, gilt die Website als abgenommen.
Änderungswünsche
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss (Change Requests) sind nur nach schriftlicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung möglich. Der Anbieter wird den Mehraufwand vor Umsetzung in Textform mitteilen.
Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, dauerhaftes Nutzungsrecht an der erstellten Website für den vereinbarten Verwendungszweck. Arbeitsmittel, Frameworks und Drittkomponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Hersteller.
2.2 Website-Wartung und -Pflege (Dienstvertrag)
Wartungs- und Pflegeleistungen stellen einen Dienstvertrag dar. Der Anbieter schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg.
Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Typische Leistungen umfassen:
Regelmäßige technische Updates des CMS und der eingesetzten Plugins
Monitoring auf Verfügbarkeit und Sicherheitslücken
Inhaltliche Pflege im vereinbarten Stundenumfang
Technischer Support im vereinbarten Rahmen
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand berechnet. Der Anbieter wird den Kunden vorab informieren.
Laufzeit
Wartungsverträge werden für die im Angebot vereinbarte Laufzeit geschlossen. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
2.3 Automatisierung und KI-Implementierung (Dienstvertrag)
Leistungen im Bereich Digitalisierung, Workflow-Automatisierung und KI-Implementierung stellen einen Dienstvertrag dar. Der Anbieter schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Effizienzgewinne.
Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Typische Leistungen umfassen:
Konzeption und Implementierung von Automatisierungs-Workflows (z.B. n8n)
Integration und Konfiguration von KI-Sprachmodellen und verwandten Systemen
Beratung, Schulungen und technische Dokumentation
Drittanbieter
Vertragsgegenstand sind nicht die Leistungen der eingesetzten SaaS-Drittanbieter. Soweit nicht explizit anders vereinbart, schließt der Kunde erforderliche Drittsoftware-Verträge selbst und auf eigene Kosten ab. Die Anbieter dieser Drittlösungen sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Der Anbieter macht den Kunden auf datenschutzrechtliche Anforderungen beim Einsatz von KI-Tools (insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge mit KI-Anbietern) aufmerksam. Die Umsetzung dieser Anforderungen obliegt dem Kunden.
§ 3 Vertragsabschluss
Allgemein angebotene Leistungen des Anbieters stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Angebotsabgabe.
Der Vertrag kommt zustande, wenn sich beide Parteien über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären – per Videokonferenz, Telefon, E-Mail, Messenger oder schriftlich. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter Gespräche zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
Sofern der Anbieter ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Kunden zustande. Die Annahme ist für den Kunden bindend.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Vertragsschluss in voller Höhe fällig. Bei Ratenzahlung ist die jeweilige Rate im Voraus für den betreffenden Leistungszeitraum fällig.
Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse verlangen und die Leistungserbringung von der Befriedigung offener Forderungen abhängig machen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
Rechnungen werden in elektronischer Form übermittelt. Der Kunde erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, auch ohne gesonderte Aufforderung.
Der Kunde gewährleistet, dass überlassenes Material (Texte, Fotos, Logos) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan. Der Anbieter ist berechtigt, hierdurch verursachte Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 6 Haftung
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverluste wird auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, gefahrentsprechender Datensicherung entstanden wäre.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Verträge mit fester Laufzeit enden mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist. In diesem Fall kann der Anbieter die gesamte Restforderung als Schadensersatz geltend machen, abzüglich ersparter Aufwendungen pauschal 10 %, sofern kein abweichender Wert nachgewiesen wird.
Für automatisch verlängernde Wartungsverträge gilt § 2.2 dieser AGB.
§ 8 Vertraulichkeit
Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden.
Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos als Referenz zu nennen und über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende. Der Kunde kann dem widersprechen.
§ 9 Urheberrecht
Alle vom Anbieter zum Zwecke der Leistungserbringung erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse – insbesondere Schriftstücke, Worksheets, Schemata, Präsentationen, Grafiken, Software und sonstige Medien – sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an diesen Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und entsteht aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse des Anbieters abzuändern und zu verwerten.
Abweichend gilt für erstellte Websites: Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, dauerhaftes Nutzungsrecht an der erstellten Website. Dieses Nutzungsrecht erlischt nicht mit Vertragsende.
Die Weitergabe von Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 10 Unterlagen des Kunden
Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos, Texte, Logos) frei von Rechten Dritter ist oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
Nach Erfüllung seiner Ansprüche hat der Anbieter auf Verlangen alle Unterlagen herauszugeben, die er vom Kunden erhalten hat. Der Anbieter kann von zurückzugebenden Unterlagen Kopien anfertigen und zurückbehalten.
Nach Auftragsbeendigung sind die Parteien berechtigt, erhaltene Unterlagen zurückzugeben oder zu vernichten. Bei Originalen ist zuvor das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
Eine über gesetzliche Pflichten hinausgehende Aufbewahrungspflicht ist nicht vereinbart. Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen AGB nicht.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: 01. April 2026